Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei dem Unternehmen Valov Bau GmbH in gedruckter Form angefordert werden, bzw. sind diese auf der Internetseite abrufbar: https://www.valov-bau.de/agb
Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten, werden jedoch in einer angemessenen Frist bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Firma Valov Bau GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatkunden (Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB) und Geschäftskunden (Unternehmern im Sinne des § 14 BGB).
Sofern die VOB Teil B, vereinbart ist, gilt diese vorrangig als Ganzes und vor den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit sich aus diesen Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen ergeben.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Valov Bau GmbH und dem Privatkunden zur Ausführung von Leistungen schriftlich niedergelegt werden, unterliegen zugleich den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen und die VOB/B, haben Vorrang vor abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte. Auf die aktuelle Fassung der VOB-B wird hiermit verwiesen: https://dejure.org/gesetze/VOB-B
§2 Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens Valov Bau GmbH in Anzeigen, Prospekten und ähnlichem sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und damit unverbindlich.
Das Unternehmen Valov Bau GmbH hält sich an individuell ausgearbeitete und spezifizierte Angebote vier Wochen ab dem Tag der Absendung gebunden.
Bei einer Beauftragung durch den Privatkunden handelt es sich um ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB, welches das Unternehmen Valov Bau GmbH innerhalb von zwei Wochen annehmen kann, jedoch nicht muss.
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher diese Belehrung in Textform erhalten hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der Valov Bau GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die Valov Bau GmbH alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich zurückzuzahlen. Der Verbraucher muss der Valov Bau GmbH im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die er bis zum Widerruf von uns erhalten hat. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, muss der Verbraucher Wertersatz dafür bezahlen.
§3 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind neben dem vereinbarten Vertrag und/oder Angebot auch Unterlagen, die in dem zu Grunde liegenden Vertrag ausdrücklich erwähnt und/oder diesem als Anlage beigefügt werden.
Der Kunde ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Änderungen in der Ausführung zu verlangen. Solche nachträglichen Änderungswünsche können jedoch nur ein Vertragsbestandteil werden, wenn sie zumutbar noch umsetzbar sind und zudem eine Einigung über die zu ändernde Vergütung zustande kommt. Anderenfalls bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.
§4 Urheber- und Eigentumsrechte / Datenschutz
Alle von uns zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Angebote, Muster, Aufmaß oder Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, bleiben unser Eigentum und sind von den Kunden vertraulich zu behandeln. Hiermit wird ausdrücklich untersagt, diese Unterlagen, gleich welcher Art, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen. Diese Unterlagen dürfen unberechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme pro Verstoß zu zahlen. Weiterhin haftet der Kunde für darüberhinausgehende entstandene Schäden.
Es wird außerdem auf die Datenschutzerklärung hingewiesen: https://www.valov-bau.de/datenschutz
§5 Pflichten des Privatkunden
Ist eine Bebauung vorgesehen, obliegt die Zurverfügungstellung eines geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grundstücks allein dem Privatkunden, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sollte für die vertragliche vereinbarte Leistungserbringung zuvor die Beschaffung einer Baugenehmigung, die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber von Bauaufsichtsbehörden sowie bzw. oder die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Genehmigungen erforderlich sein, obliegt dieses allein dem Privatkunden. Mit Freigabe der Ausführungspläne bestätigt der Kunde die Einhaltung aller baurechtlichen, bautechnischen, statischen Nachweise, gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, sowie den Besitz aller behördlichen oder sonstigen Genehmigungen.
Alle baurechtlichen, bautechnischen und statischen Nachweise, einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Prüfstatik, sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen und der Valov GmbH unentgeltlich und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Valov GmbH kann hierzu notwendige Unterlagen dem Kunden zur Verfügung stellen; eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Wird dies verlangt, ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Zudem ist eine gesonderte Vergütung fällig.
Der Kunde verpflichtet sich, sofern er ein Baubeginn wünscht, vorher alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen unaufgefordert auszuhändigen.
Solange diese sowie andere angeforderten Unterlagen dem Unternehmen Valov Bau GmbH nicht vollständig mit den angebrachten Ausführungen vorliegen, besteht gegenüber dem Unternehmen Valov Bau GmbH kein Anspruch auf die Ausführung der geschuldeten Leistungen.
Soweit erforderlich, werden Strom-. Gas- oder Wasseranschluss der Valov GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte nichts anderes vereinbart sein trägt der Kunde die Verbrauchskosten. Erforderlichenfalls ist auch ein Raum für Geräte und Baumaterial zur Verfügung zu stellen.
Vom Privatkunden zur Verfügung gestellte Geräte oder Hilfsmittel sind für uns kostenfrei. Ebenso ist für unsere Handwerker eine kostenlose Toilettenbenutzung möglich. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Valov Bau GmbH auf Kosten des Kunden für mobile Toiletten sorgen.
§ 6 Lieferzeit/ Montagen
Lieferzeiten gelten ab Bestätigung des Auftrages bzw. wenn die vorgelegten bemaßten und unverbindlichen Zeichnungen genehmigt sind.
Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferzeit entsprechend. Sofern der Kunde diese zu vertreten hat, gehen die dadurch bedingten Kosten zu seinen Lasten.
Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Gerüste sowie Anschlüsse für Strom, Wasser, WC, etc. sind vom Auftraggeber zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er auf Verlangen der Valov GmbH nicht unverzüglich Abhilfe, so kann diese bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werde.
Für den Fall des Rücktritts bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz ebenfalls bestehen.
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so kann mit den ersten Arbeiten (Planung und Aufmaß) unverzüglich nach Auftragsbestätigung begonnen werden, spätestens jedoch 20 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden. Für den Beginn des Laufes der Ausführungsfrist ist erforderlich, dass der Kunden die nach § 5 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehindertes Aufmaß an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung der Valov GmbH eingegangen ist. Die weiteren sind anhängig von externen Bedingungen (Lieferzeiten, zeitliche Abhängigkeiten von anderen Gewerken etc.) und bedürfen daher einer gesonderten Festlegung. Hierzu kann der Kunde die Valov GmbH auffordern, innerhalb von 20 Werktagen einen Terminplan vorzulegen.
§ 7 Preisgestaltung
Eine Vergütung gilt als fest vereinbart, soweit nicht ausdrücklich eine Lohnarbeitsabrechnung nach Einheitspreisen pro Stunde vereinbart wird.
Etwaige Angaben über mögliche Kosten für die Durchführung des (Bau-)Vorhabens, welche mit stundenbasierten Einheitspreisen abgerechnet werden sollen, stellen eine unverbindliche Schätzung dar.
Allen aufgeführten Preisen - auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden- wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Erhöht sich während einer Leistungserbringung die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist diese Steueränderung ab dem Inkrafttreten für alle folgenden Abschlagsforderungen zu berücksichtigen, sofern das Steueränderungsgesetz samt erläuternden Ausführung (z.B. Fallbeispiele) nicht ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt.
Die Valov Bau GmbH ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluss oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder eine Änderung der Mehrwertsteuer.
Hinweis zu Lohnarbeiten: Arbeitszeit, Geräte- und Materialeinsatz werden nach dem tatsächlichen Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisen zuzüglich dem zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltendem Mehrwertsteuersatz berechnet. Nicht dazu gehören jedoch durchgeführte Vorbereitungsarbeiten sowie die erforderlichen An- und Abfahrten.
Sofern der Kunde eine stundenbasierte Abrechnung nach Einheitspreisen wünscht, werden die erbrachten Lohnarbeiten auf den von der Valov Bau GmbH vorgesehenen Arbeitsberichten nachgewiesen.
Der Kunde benennt dann vor Beginn der Arbeiten diejenige Person, die anfallenden Lohnarbeiten monatlich- oder auf Wunsch auch wöchentlich - abzeichnet. Nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt unterschriebene Arbeitsberichte gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Fälle der Annahmeverweigerung.
Es kann auch eine Kombination aus der pauschalen und Stundenabrechnung vereinbart werden.
Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonntag- und Feiertagsstunden sowie für die Valov GmbH unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden, auch bei Aufträgen mit Festpreis, angemessen (analog zu den getroffenen Vereinbarungen) gesondert berechnet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages und/oder Angebotes.
Die Zahlungsfrist (ist per sofort fällig) für alle Forderungen aus einem Vertrag und/oder Angebot beträgt ab dem Datum der Rechnungsstellung 0 Kalendertage, es sei denn es ist etwas anders vereinbart.
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder wird, gilt für Verbraucher: Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Kunden ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an die Valov Bau GmbH zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Selbiges gilt im Fall dessen, dass Abschlagszahlungen/ Schlussrechnungen vereinbart wurden. Die Valov Bau GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 90% der Leistungssumme für bereits erbrachte vertragsgemäße Leistungen zu verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert werden.
Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten im Übrigen folgende Zahlungsbedingungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung und Montagebeginn jeweils einen Vorschuss von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
Schlussrechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Werktagen nach Erhalt.
Vor Stellung der Schlussrechnung sind wir berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern.
Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig.
Die fällige Zahlung ist so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei dem Unternehmen Valov Bau GmbH eingeht. Dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn ein Skonto vereinbart ist.
Die Valov Bau GmbH erhebt für jede Mahnung eine Pauschale von 20,00 €. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Umgekehrt kann auch die Valov Bau GmbH einen höheren Schaden nachweisen.
§ 8.1 Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzug
Nach fruchtloser Mahnung und einer durch die Valov Bau GmbH gesetzten Nachfrist von 14 Werktagen, verbunden mit einer Rücktritts- bzw. Kündigungsandrohung, ist die Valov Bau GmbH berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten oder den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen und Schadenersatzansprüche gelten zu machen.
Bei Garantieeinbehalten, soweit diese vertraglich zugestanden werden oder gesetzlich zulässig sind, ist die Valov Bau GmbH berechtigt, Sicherheit durch Bankbürgschaft zu leisten.
§ 9 Ausführung
Die Valov Bau GmbH beachtet bei der Leistungserbringung alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzgebers sowie die in Bautechnik anerkannten Regeln. Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei nach dem aktuellen Stand der Technik geleistet.
Etwaige erforderlichen Änderungen bei der Konstruktion, Form und Farbe behält sich das Unternehmen Valov Bau GmbH vor, soweit diese auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen und soweit diese Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Privatkunden unzumutbar erscheinen.
Vorsorglich weisen darauf hin, dass bei der Bauausführung es trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklungen kommen kann.
Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer Schriftform UND müssen bei zusätzlichen Leistungen gesondert gezahlt werden.
§ 10 Abnahme
Bei Fertigstellung der geschuldeten Leistungen sind beide Vertragsparteien berechtigt eine förmliche Abnahme zu verlangen. Der Abnahmetermin ist mit einer Vorlauffrist von 14 Werktagen zu bestimmen. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn die Valov Bau GmbH dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten diese Rechtsfolgen nur dann ein, wenn die Valov Bau GmbH den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
Eine Ingebrauchnahme unseres Gewerkes oder von Teilleistungen unseres Gewerkes bedeutet eine Abnahme des Gewerkes bzw. der erbrachten Teilleistungen.
Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen der Valov Bau GmbH an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Die gemeinsame Zustandsfeststellung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn eine Vertragspartei zu dem Abnahmetermin nicht erscheint und die andere Vertragspartei im Zuge dessen die Abnahme allein erklärt.
§ 11 Fristen
Sofern die Valov Bau GmbH eine vereinbarte Fertigstellungsfrist infolge eines Eintritts von nicht vorhersehbaren Unwägbarkeiten oder durch nicht selbst beherrschbare Umstände nicht einhalten kann, wird die Valov Bau GmbH den Kunden über einen solchen Falleintritt binnen 5 Werktagen zu unterrichten.
§ 12 Leistungsverzug
Bei einem Leistungsverzug kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Dieses gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere Fertigstellungsfristen vereinbart sind.
Nur unter dieser Voraussetzung berechtigt ein fruchtloser Ablauf dieser Frist den Kunden, einen Schadensersatz zu verlangen, sofern diesem ein Schaden tatsächlich entstanden ist, den die Valov Bau GmbH zu vertreten hat, und die Höhe des Schadens vom Kunden zweifelsfrei nach nachgewiesen werden kann.
§13 Gewährleistung
Die Geltendmachung offensichtlicher und bekannter Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart ist. Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Wertverschlechterung darstellen.
Wenn der Privatkunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist es schriftlich verlangt, werden wir alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, sofern diese auf durch uns verursachte vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten beseitigen.
Das Unternehmen Valov Bau GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag voraus gesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Bei den von uns verwendeten Materialien handelt es sich jedoch in der Regel um aus natürlichen Vorkommen gewonnene Produkte, so dass eine völlige Übereinstimmung in Härte, Farbton und Struktur mit Materialien, die bereits früher in ein Bauwerk eingebaut wurden, nicht gewährleistet werden kann.
Für den Fall einer mangelhaften Werkleistung beschränken sich die Rechte des Privatkunden zunächst auf eine Nachbesserung.
Der Valov Bau GmbH muss Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandungen an Ort und Stelle gegeben werden. Ohne Zustimmung der Valov Bau GmbH vorgenommene Veränderungen an Lieferungen und Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus.
Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Privatkunde dem Unternehmen Valov Bau GmbH eine angemessene zweite Frist zur Nachbesserung zu setzen, es sei denn, dies wäre unzumutbar.
Sofern auch die zweite Frist zur Nachbesserung ebenfalls fehlschlagen sollte, ist der Kunde nach Fristablauf dazu berechtigt, die Kosten der Ersatzvornahme, Minderung oder Rücktritt zu verlangen. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, hat zuvor ein Schlichtungsverfahren mit der Valov GmbH zu durchlaufen.
§14 Haftung
Für Sachmängel haftet das Unternehmen Valov Bau GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB, soweit die VOB/B nicht vereinbart ist; im letzteren Fall gelten deren Vorschriften. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten geht. Dies gilt nicht für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit eine Leistungsbeschreibung nicht selbst von dem Unternehmen Valov Bau GmbH erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.
§15 Aufrechnung/Nachträge
Eine Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Anders verhält es sich, wenn die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Nachträge sind vom Bauunternehmen schriftlich anzuzeigen per Rechnung und sind immer gesondert, per sofort zu zahlen.
§16 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Vergütungsforderungen ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Anders verhält es sich, wenn ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt ist. Wenn ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, ist das Unternehmen Valov Bau GmbH berechtigt, wegen der behaupteten Gegenansprüche Sicherheiten zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung beispielsweise durch Hinterlegung oder Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft möglich. Die Sicherheitsleistung ist in einer angemessenen Höhe zu stellen und bestimmt sich nach den etwaigen Kosten zur Beseitigung des jeweils zu Grunde liegenden Mangels oder Schadens.
§17 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden, die sich aus der vertraglichen Geschäftsverbindung ergeben, behalten wir uns ausdrücklich das Eigentum an angelieferten Baumaterialien vor. Für Verbraucher: Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946ff BGB vorliegt, behält sich die Valov Bau GmbH das Eigentum und das Verfügungsrecht an allen gelieferten und eingebauten Gegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstandenen Forderungen mit allen Nebenrechten, einschl. der Einräumung einer Sicherungshypothek, an die Valov Bau GmbH ab. Die Abtretungen nimmt die Valov Bau GmbH bereits jetzt an.
Der Kunde darf, soweit und solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, Baumaterialien ohne unsere schriftliche Zustimmung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Sollten Dritte in die von unserem Eigentumsvorbehalt umfassten Baumaterialien Ansprüche anmelden, gar Pfändungen oder sonstige Eingriffe betreiben oder betreiben wollen, hat der Privatkunde uns unverzüglich schriftlich hiervon zu unterrichten.
§18 Schlichtungsverfahren
Wir gehen bei Meinungsverschiedenheiten davon aus, dass wir mit unseren unternehmerischen Kunden beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über die Abnahmefähigkeit eines Bauauftrages, über das Vorhandensein von möglichen Mängeln, über die Einhaltung von Fristen und Terminen oder über die Angemessenheit von Zahlungsforderungen IMMER eine einvernehmliche Lösung bzw. Einigung finden können.
Daher erklären wir uns zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungsund Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SO Bau) mit folgender Ausnahme bereit. Die Valov Bau GmbH ist nicht verpflichtet, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor die gerichtliche Geltendmachung erfolgt.
§19 Salvatorische Klauseln
Nebenabreden und AGB/Vertrags -und/oder Angebotsänderungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Schriftform, was auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst gilt; sie bedürfen ferner der gesonderten und schriftlichen Bestätigung der Valov Bau GmbH. Mündliche Nebenvereinbarungen wurden und werden nicht getroffen und entfalten keine rechtliche Wirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die eventuell unwirksame Bestimmung gilt viel mehr als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Ist der Kunde Unternehmer gemäß §14 BGB, wird Berlin als Erfüllungsort (nur für den Kunden, der zugleich Kaufmann ist) und Gerichtsstand bestimmt.
Diese o.g. salvatorische Klausel gilt sinngemäß bei VOB/B.